Sehhilfen von der Steuer absetzen – so geht’s (Teil II)

Sehhilfen von der Steuer absetzen – so geht’s (Teil II)

Sehhilfen von der Steuer absetzen - so geht’s (Teil II)

Wie Sie die Sehhilfe als Privatperson als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können, hatten wir bereits erläutert. Infos hier…

Wie verhält es sich, wenn Sie die Brille als Unternehmer/in als Arbeitsmittel absetzen wollen? Hier einige Tipps:

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob Sie sich als Unternehmer/in einen Computer, einen Bürostuhl oder eine Bildschirmarbeitsplatzbrille als Arbeitsmittel anschaffen. Sie können als Arbeitsmittel abgesetzt werden.
Voraussetzung ist zunächst, dass die Anschaffung notwendig ist. Dies kann mit einer augenärztlichen Verordnung zum Korrektionsbedarf belegt werden.
Mit dem Steuerberater sollte abgeklärt werden, ob ggf. die private Nutzung der Brille als geldwerter Vorteil pauschal zu versteuern ist. Dies ist z.B. bei der Nutzung von Kfz oder Mobiltelefon der Fall.
Sie könnten den Bezug von Bildschirmarbeitsplatzbrillen auch im Rahmen einer Betriebsvereinbarung regeln. Damit könnte neben den Mitarbeitern ebenfalls die (angestellte) Geschäftsführung des Unternehmens daran teilhaben.

Bitte beachten Sie: dieser Hinweis erfolgt ohne rechtliche Gewähr auf die tatsächliche Anerkennung durch die Finanzbehörden.

Foto: Steuerformular © Martin Schlecht – adobe.stock.com

Arbeitsunfall und Brille defekt – was tun?

Arbeitsunfall und Brille defekt – was tun?

Arbeitsunfall und Brille defekt! Was tun?

Einmal nicht aufgepasst, schon ist man gestolpert, ausgerutscht oder ein Karton im Lager auf die Brille gefallen. Arbeitsunfälle passieren schnell.

Wenn die Brille dabei herunterfällt und kaputtgeht, ist dies natürlich ärgerlich.

Die gute Nachricht: selbst wenn Sie dabei unverletzt bleiben, kommt die Berufsgenossenschaft für Reparatur oder Ersatz auf.

Wie gehen Sie vor?

  • Sie müssen nachweisen, dass die Brille zum Zeitpunkt des Unfalls „zweckentsprechend getragen“ wurde und dass der Schaden mit dem Unfall zusammenhängt. Machen Sie Bilder, benennen Sie ggf. Zeugen.
  • Informieren Sie den Arbeitgeber.
  • Erstellen Sie eine Unfallanzeige und schicken diese an die Berufsgenossenschaft.

Was können wir für Sie tun?

  • Die notwendigen Kostenvoranschläge für Reparatur oder Ersatzbeschaffung erstellen wir Ihnen gerne. Zusendung per E-Mail ist möglich.
  • Die Berufsgenossenschaft verlangt ggf. die alten Rechnungen. Haben wir die beschädigte Brille angefertigt? Die Rechnungen sind bei uns im System gespeichert und können zur Verfügung gestellt werden.
  • Alternativ können wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass die neue Brille ein gleichwertiger Ersatz für die alte ist.

Bitte beachten Sie: diese Hinweise erfolgen ohne rechtliches Gewähr

Foto: Brille defekt Ⓒ dimasobko – stock.adobe.com

Sehhilfen von der Steuer absetzen – so geht’s (Teil II)

Steuern sparen

Steuern sparen

Machen Sie Ihre Sehhilfe als außergewöhnliche Belastung geltend.

Die Sehhilfe wird als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn die Notwendigkeit einer Sehhilfe durch eine augenärztliche Verordnung nachgewiesen wurde. Dies muss nur einmal geschehen, weitere spätere Augenmessungen/Refraktionsbestimmungen können durch den Augenoptiker/in erfolgen. Eine von uns ausgestellte Rechnung müssen die Finanzbehörden akzeptieren.

Sollte Ihre augenärztliche Verordnung nicht mehr vorliegen, können wir auf der Rechnung erwähnen, dass es sich um eine Folgeversorgung gemäß Ziffer R 33.4 Abs 1 der Einkommenssteuer-Richtlinien handelt.

Sprechen Sie uns darauf an.

Bitte beachten Sie: dieser Hinweis erfolgt ohne rechtliche Gewähr auf die tatsächliche Anerkennung durch die Finanzbehörden.

Foto: Steuerformular © Martin Schlecht – adobe.stock.com