Amtlicher Führerschein-Sehtest

Wer einen Führerschein der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T machen möchte, muss einen amtlichen Sehtest bestehen (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Die Bescheinigung können wir als amtliche Führerscheinsehteststelle ausstellen.

Zum Autofahren ist eine ausreichende Sehkraft erforderlich, um sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Deshalb hat der Gesetzgeber als Grenze eine Sehleistung vorgegeben, die im Regelfall nicht unterschritten werden darf. Führerscheinbewerber bestehen den Sehtest bei der amtlichen Sehteststelle mit einer Tagessehschärfe von 0,7 auf jedem Auge.

Benötigt der Anwärter oder die Anwärterin eine Brille oder Kontaktlinsen, um diese Sehschärfe zu erreichen, wird die Sehhilfe im Führerschein vermerkt.

Was benötigen wir außerdem?
Einen gültigen Reisepass oder den Personalausweis.

Was kostet der Führerscheinsehtest?
Die Prüfgebühr beträgt 7,50 Euro.

Wird ein Termin benötigt?
Nein, der Test kann jederzeit durchgeführt werden und dauert 5 bis 10 Minuten.