Brillenfassungen zur Auswahl*
Steuern sparen
Machen Sie Ihre Sehhilfe als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Anerkennung von Sehhilfen als außergewöhnliche Belastung ist im Einkommenssteuergesetz nun eindeutig geregelt.
Bestleistung hat unsere Kunden überzeugt!
Um zu erfahren, ob sie mit unseren Leistungen und unserem Service rundum zufrieden sind, haben wir detaillierte Fragebögen an unsere Kunden verschickt – entwickelt und ausgewertet vom neutralen BGW Institut für innovative Marktforschung in Düsseldorf.
Besuch der internationalen Optikmesse MIDO 2022 in Mailand
Erstmalig konnten wir wieder für Sie vor Ort sein. Aktuelle Brillenmode von der MIDO in Mailand finden Sie jetzt bei Roman Wagner.
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Geprüfte Qualität in 08/2021: www.dtgv.de/8903

Standort Schweich: Top 100 Optiker zum 9. Mal in Folge
* Brillenauswahl gültig für das Zentrum für gutes Sehen in Schweich