Arbeitsunfall und Brille defekt! Was tun?

Einmal nicht aufgepasst, schon ist man gestolpert, ausgerutscht oder ein Karton im Lager auf die Brille gefallen. Arbeitsunfälle passieren schnell.

Wenn die Brille dabei herunterfällt und kaputtgeht, ist dies natürlich ärgerlich.

Die gute Nachricht: selbst wenn Sie dabei unverletzt bleiben, kommt die Berufsgenossenschaft für Reparatur oder Ersatz auf.

Wie gehen Sie vor?

  • Sie müssen nachweisen, dass die Brille zum Zeitpunkt des Unfalls „zweckentsprechend getragen“ wurde und dass der Schaden mit dem Unfall zusammenhängt. Machen Sie Bilder, benennen Sie ggf. Zeugen.
  • Informieren Sie den Arbeitgeber.
  • Erstellen Sie eine Unfallanzeige und schicken diese an die Berufsgenossenschaft.

Was können wir für Sie tun?

  • Die notwendigen Kostenvoranschläge für Reparatur oder Ersatzbeschaffung erstellen wir Ihnen gerne. Zusendung per E-Mail ist möglich.
  • Die Berufsgenossenschaft verlangt ggf. die alten Rechnungen. Haben wir die beschädigte Brille angefertigt? Die Rechnungen sind bei uns im System gespeichert und können zur Verfügung gestellt werden.
  • Alternativ können wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass die neue Brille ein gleichwertiger Ersatz für die alte ist.

Bitte beachten Sie: diese Hinweise erfolgen ohne rechtliches Gewähr

Foto: Brille defekt Ⓒ dimasobko – stock.adobe.com