Steuern sparen

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Machen Sie Ihre Sehhilfe als außergewöhnliche Belastung geltend.

Die Sehhilfe wird als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn die Notwendigkeit einer Sehhilfe durch eine augenärztliche Verordnung nachgewiesen wurde. Dies muss nur einmal geschehen, weitere spätere Augenmessungen/Refraktionsbestimmungen können durch den Augenoptiker/in erfolgen. Eine von uns ausgestellte Rechnung müssen die Finanzbehörden akzeptieren.

Sollte Ihre augenärztliche Verordnung nicht mehr vorliegen, können wir auf der Rechnung erwähnen, dass es sich um eine Folgeversorgung gemäß Ziffer R 33.4 Abs 1 der Einkommenssteuer-Richtlinien handelt.

Sprechen Sie uns darauf an.

Bitte beachten Sie: dieser Hinweis erfolgt ohne rechtliche Gewähr auf die tatsächliche Anerkennung durch die Finanzbehörden.

Foto: Steuerformular © Martin Schlecht – adobe.stock.com

Bestleistung hat unsere Kunden überzeugt!

Bestleistung hat unsere Kunden überzeugt!

Bestleistung hat unsere Kunden überzeugt!

Um zu erfahren, ob sie mit unseren Leistungen und unserem Service rundum zufrieden sind, haben wir detaillierte Fragebögen an unsere Kunden verschickt – entwickelt und ausgewertet vom neutralen BGW Institut für innovative Marktforschung in Düsseldorf.

Nachdem wir nun die Auswertungen in der Hand haben, sind wir dankbar und froh über die hohe Zahl der Rücksendungen und das tolle Ergebnis, das deutlich macht, wo unsere Stärken und Schwächen liegen. Allen Beteiligten vielen Dank.

Wir haben in einer groß angelegten Studie 17.774 unserer Kunden angeschrieben und zu ihrer Zufriedenheit mit zahlreichen Faktoren, die Leistungen eines Augenoptikers betreffend, befragt. Dabei wurde für unser Unternehmen eine beeindruckende KUNDENZUFRIEDENHEIT VON 93,4% ermittelt.

Um die Befragung ganz neutral zu halten und den Befragten eine unbeeinflussbare Beantwortung der Fragen zu ermöglichen, konnten unsere Kunden den Fragebogen anonym ausfüllen und an das BGW Institut schicken. Die angeschriebenen Kunden wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Die Ergebnisse aus der Bewertung der 12 wichtigsten Kriterien bescheinigen uns höchste Kundenzufriedenheit.

Besuch der internationalen Optikmesse MIDO 2022 in Mailand

Besuch der internationalen Optikmesse MIDO 2022 in Mailand

Besuch der internationalen Optikmesse MIDO in Mailand im Mai 2022

In der Weltstadt der Mode – Mailand – fand nach drei Jahren wieder eine Modemesse für die Augenoptik statt. Wir waren vor Ort. Die neuen und aktuellen Trends der internationalen Brillenmode sowie einige Neuentwicklungen der Gerätetechnik finden Sie jetzt bei Roman Wagner.

Die MIDO ist heute die führende internationale Messe für Augenheilkunde, Optik und Optometrie, die jedes Jahr im Mai, in den Hallen der Fiera Milano Portello, in Mailand stattfindet.

Top 100 Optiker – zum 9. Mal in Folge

Top 100 Optiker – zum 9. Mal in Folge

Top 100 Optiker – zum 9. Mal in Folge

9. Auszeichnung in Folge für unser Augenoptikgeschäft in Schweich.
Im Bild von links nach rechts: Roman Wagner, Heiner Lauterbach und Stefan Wies

Die Auszeichnung

Anfang März 2022 zeichnete der beliebte Schauspieler Heiner Lauterbach als Schirmherr die Gewinner des Wettbewerbs Top 100 Optiker 2022/2023 aus und überreichte uns persönlich in einem feierlichen Rahmen die Urkunde, die wir nun bereits seit 2006 ohne Unterbrechung erhalten haben.

Über diese 9. Auszeichnung in Folge für unser Augenoptikgeschäft freuen wir uns ganz besonders. Wir hatten uns für diesen Titel erneut beim BGW Institut für innovative Marktforschung beworben und es wieder unter die Top 100 geschafft.

In diesen 6 Kategorien wurden die Bewertungen vorgenommen:

  • Kundenorientierung
  • Kundeninformation
  • Marktorientierung
  • Unternehmensführung
  • Ladengestaltung
  • Hygienemaßnahmen

Selbstverständlich sind die getesteten Qualitäts- und Servicemerkmale in allen unseren Standorten Standard.

Mehr über die Auszeichnung lesen Sie in der Top 100 Optiker – Publikation.